Mit unserem Seminarangebot betreffend das Recht der Schwerbehindertenvertretung richten wir uns auch an Betriebsräte, da auch diese in ihrer täglichen Arbeit mit der sich aus den Fragen der Schwerbehinderung ergebenden Problemstellung konfrontiert werden können, sei es, weil in dem Unternehmen (noch) keine Schwerbehindertenvertretung existiert oder weil sich Fragestellungen hinsichtlich der Abgrenzung der Tätigkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung stellen.
Was Betriebsräte beachten müssen:
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten. Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung und ist ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Für den zum Besuch der Schulungen erforderlichen Betriebsratsbeschluss haben wir Ihnen auf unserer Internetseite eine entsprechende Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt, welche Sie bitte entsprechend anpassen.